Die EU-Datenschutzverordnung schreibt einheitliche Regeln für die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vor. Für Unternehmen ist etwa vorgesehen, bereits bei der Herstellung von Produkten Fragen des Datenschutzes zu berücksichtigen. Außerdem muss bei der Datenverarbeitung das Verfahren genau dokumentiert werden.

Informieren Sie sich jetzt, wie Sie ein aktives Datenschutzmanagement
ab dem 25. Mai 2018 für Ihr Unternehmen sicherstellen können.

Dr. Jörg Buschbaum, LL.M. (NZ)

Dr. Jörg Buschbaum ist seit 2007 Rechtsanwalt und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bevor er 2016 zu Schiedermair wechselte, war er für zwei andere Großkanzleien tätig.

Er begann seine Karriere 2007 bei Gleiss Lutz, wo er zuletzt Assoziierter Partner war. 
Von 2012 bis 2015 war er für das Frankfurter Büro der internationalen Kanzlei Fried Frank tätig und baute hier die Arbeitsrechtspraxis auf.

Dr. Jörg Buschbaum berät und unterstützt Man
danten in allen Bereichen des Datenschutzes. Er ist zudem externer Datenschutzbeauftragter mehrerer seiner Mandanten.

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